Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Staatsministerium Baden-Württemberg ist bemüht, das Markenportal design.landbw.de im Einklang mit  Paragraf 10 Absatz 1  des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite  design.landbw.de .

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit  Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG  vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei. Unvereinbarkeit mit  Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG   :

  • Videos: Diese haben oft nur einen und teilweise keinen Untertitel.
  • Fehlende Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Kontrastfilter: Die Kombination aus Text in schwarzer Farbe auf einem Hintergrund in gelber Farbe kann für manche Menschen die Lesbarkeit erschweren. Die meisten Browser verfügen in ihren Einstellungen über die Option, Farben in der Website-Darstellung auszublenden, so dass alle Texte auf weißem Hintergrund stehen. Diese Option erreichen Sie im Browser Mozilla Firefox zum Beispiel über die allgemeinen Einstellungen unter “Farben”, wo Sie die Hintergrundfarbe auf “weiß” einstellen und die Einstellung auf alle Websites anwenden können. Im Browser Google Chrome können Sie den Dunkelmodus mit invertierter Farbdarstellung nutzen, indem Sie in den Einstellungen "Auto Dark Mode for Web Contents" aktivieren (Einstellungen in englischer Sprache). Ihre Technik-Administration kann entsprechende Einstellungen für Ihren Arbeitsplatz vornehmen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. April 2024 verfasst und zuletzt am 24. Januar 2025 aktualisiert.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach  Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG -Durchführungsverordnung (DVO).

4. Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Staatsministerium Baden-Württemberg Referat Landesmarketing und Veranstaltungen Richard-Wagner-Str. 15 70184 Stuttgart Tel.: 0711 2153 0 Fax: 0711 / 2153-425 design@stm.bwl.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in  Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG  beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Staatsministerium Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Staatsministerium Baden-Württemberg nicht innerhalb der in  Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO  vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in  Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG  und  Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG  beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Simone Fischer Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Tel.: 0711 / 279-3360 poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach  Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG  wird hingewiesen.