Nutzungsbedingungen Design-Portal

(Stand: 5. September 2024)



Mit dem Design-Portal bietet das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatsministerium (Referat Landesmarketing), der Öffentlichkeit allgemeine Informationen zum Corporate Design des Landes gemäß den Allgemeinen Bedingungen (siehe I.) sowie der Landesverwaltung und deren MitarbeiterInnen sowie den nachweislich für die Landesverwaltung arbeitenden Agenturen (im Folgenden: Nutzer) einen unentgeltlichen Service gemäß den Besonderen Bedingungen (siehe II.) an:



I. Allgemeine Bedingungen

Das Land Baden-Württemberg bietet mit dem Design-Portal der Öffentlichkeit alle Informationen und Gestaltungsrichtlinien zum neuen Corporate Design des Landes.

Die dargestellten Logos, Schriften, Icons, Bilder, Formatvorlagen (im Folgenden: Materialien) unterliegen Urheber-, Marken- bzw. Designrechten oder sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums. Das Land Baden-Württemberg ist Inhaberin dieser Rechte oder verfügt über die entsprechenden Nutzungsrechte.

Die Materialien dürfen ohne vorherige Zustimmung des Landes weder kopiert noch heruntergeladen noch anderweitig genutzt werden. Die Materialien dürfen lediglich von (registrierten) Nutzern ausschließlich für die Landesverwaltung des Landes Baden-Württemberg und deren Kommunikationszwecke genutzt werden (vgl. die besonderen Bedingungen gemäß Ziffer II.)



II. Besondere Bedingungen für registrierte Nutzer

Das Land Baden-Württemberg bietet den Nutzer hiermit den folgenden unentgeltlichen Service an:

Alle Informationen und Gestaltungsrichtlinien zum neuen Corporate Design des Landes (geplanter Launch: Oktober 2024) sowie diverse Logos, Schriften, Icons, Bilder, Formatvorlagen für die Umsetzung (z.B. für Flyer, Social Media etc.) (im Folgenden Materialien genannt). Für die konkrete Realisierung stehen jeweils digitale Mustervorlagen zum Download zur Verfügung, die für die jeweiligen Landesverwaltungen individualisiert werden können.



Das Portal verfolgt den Zweck, einen einheitlichen Auftritt der Landesverwaltung durch Umsetzung der Corporate Design-Vorgaben zu gewährleisten.

Für die Nutzung des Design-Portals durch registrierte Nutzer gelten folgende Besondere Nutzungsbedingungen:



1. Registrierung

Vor der Nutzung des Design-Portals müssen sich die Nutzer unter Hinweis auf die Anwendbarkeit dieser Nutzungsbedingungen registrieren. Die von der jeweiligen Landesverwaltung offiziell beauftragten Agenturen erhalten als externe Dienstleister erst nach erfolgter Überprüfung eine für die Dauer dieser Zusammenarbeit beschränkte Zugangsberechtigung. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten im Registrierungsprozess vollständig und korrekt anzugeben und dem Anbieter des Design-Portals über Änderungen zu informieren. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.



2. Nutzungsrechte

Die Materialien unterliegen Urheber-, Marken- bzw. Designrechten oder sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums. Das Land Baden-Württemberg ist Inhaberin dieser Rechte oder verfügt über die entsprechenden Nutzungsrechte.

Die Materialien dürfen vom Nutzer ausschließlich für die Landesverwaltung des Landes Baden-Württemberg und deren Kommunikationszwecke, nur in der vorgegebenen Form und im Rahmen der Gestaltungsrichtlinien genutzt werden. So sind bei der Nutzung beispielsweise die Logo-Systematik, welche bestimmte Logo-Varianten nur für einen berechtigten Absender-Kreis oder für bestimmte Anlässe vorsieht, zu beachten. Eine Unterlizenzierung oder Weitergabe der Materialien an Dritte und/oder eine Nutzung zu anderen Zwecken ist ausdrücklich nicht zulässig. Die Agenturen sind verpflichtet, die Materialien, insbesondere die Schrift, nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der jeweiligen Landesverwaltung zu löschen.

Verwendete Bilder müssen mit dem jeweils im Download-Ordner hinterlegten Credit gekennzeichnet werden.

Sofern die Bilder im Design-Portal zu anderen Zwecken oder in einem anderen Kontext genutzt werden sollen, so müssen sie vorab lizenziert werden.



3. Rechte des Landes Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg behält es sich vor, Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung des Design-Portals auszuschließen und den Zugang zu sperren. Dies gilt insbesondere, wenn der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.

Das Land Baden-Württemberg behält es sich vor, das Corporate Design und die zur Verfügung gestellten Materialien anzupassen, zu ändern und/oder zu erneuern.



4. Schriftarten

Inhaber der Gewerblichen Schutzrechte an der Schriftart LuziType ist die Firma Luzi Gantenbein. Die dazugehörigen Lizenzbedingungen, die im Download-Bereich der Schrift zum Abruf bereitgestellt werden, sind zu beachten. Die Lizenz umfasst unbegrenzte Desktop- und Web-Anwendungen exklusive App-Anwendung.

Das Design-Portal umfasst Elemente (z. B. Schriftart BaWue Sans und Serif für In-App-Nutzung oder Schriftart Referenz Grotesk für die Kampagne THE LÄND), die vor der Nutzung separat lizenziert werden müssen. Diese Elemente sind im Design-Portal entsprechend beim Hinweis zur Schriftnutzung und im Downloadbereich gekennzeichnet. Die auch zur Kampagne THE LÄND gehörende EB Garamond ist ein kostenloser Font. Im Zweifel wenden Sie sich vor der Nutzung gerne an design@stm.bwl.de.



5. Gewerbliche Schutzrechte

Die Logos (Reduced Logo, Standard Logo, Extended Logo) sind für das Land Baden-Württemberg eingetragene deutsche Marken (Az. 3020240041237, Az. 3020240041253 und Az. 3020240041245). Umfang und Beschränkungen der Marken können beim DPMA unter den AZ eingesehen werden. Mit der unentgeltlichen Gestattung, die Logos im Rahmen der Materialien zu nutzen, werden keine Rechte an den Registrierungen eingeräumt.

Ergänzend wird bezüglich des Landeswappens auf das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Baden-Württemberg (Landeshoheitszeichengesetz – LHzG) hingewiesen.

Nutzungsbedingungen THE LÄND

(Stand: Mai 2024)



Die Kampagne „THE LÄND“ und weitere dazu angebotene Kampagnenbestandteile sind eine Einladung an die Landesverwaltung und alle baden-württembergischen oder in Baden-Württemberg produzierenden Unternehmen, sich sichtbar mit der neuen Dachmarke des Landes Baden-Württemberg (THE LÄND) zu verbinden und damit nach außen als Teil dieser Kampagne aufzutreten. Die Nutzung des Claims, der Dachmarke und anderer Kampagnenbestandteile (beispielsweise wie in der Toolbox enthalten) (nachfolgend: Materialien) erfolgt unentgeltlich und dürfen nur in der vorgegebenen Form, widerruflich und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen genutzt werden.

Für alle baden-württembergischen oder in Baden-Württemberg produzierenden Unternehmen (nachfolgend: Nutzer) gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen:

Das Land Baden-Württemberg übernimmt keine Rechtsberatung und trägt daher für die rechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen des Nutzers mit diesen Materialien keine Verantwortung. Der Nutzer hat daher sicherzustellen, dass die durch ihn erfolgte Nutzung der Materialien weder Rechte Dritter verletzt noch sonst gegen geltendes Recht, insbesondere gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts und anderer spezieller Werberechts- oder Immaterialgütergesetze, verstößt. Der Nutzer muss also insbesondere selbst prüfen, ob es irreführend ist, wenn die von ihm beworbene Ware oder Dienstleistung mit „THE LÄND“ und/oder den Materialien beworben wird. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte gegen das Land Baden-Württemberg geltend machen, die auf einer gesetzwidrigen Nutzung der Materialien durch den Nutzer beruhen, wird der Nutzer das Land Baden-Württemberg von diesen Ansprüchen freistellen. Die angebotenen Materialien stellen ausdrücklich kein Qualitätsmerkmal oder Prüfsiegel dar, das vom Land Baden-Württemberg überprüft oder verliehen wird. Für die Nutzung und den Bestand der Materialien wird keine Gewähr übernommen. Das Land Baden-Württemberg behält es sich jederzeit vor, die Nutzung der Dachmarke und/oder der weiteren Materialien (auch vorübergehend) zu ändern oder einzustellen oder zu untersagen, insbesondere wenn sie in einer Weise erfolgt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Rechtsordnung verstößt oder die Interessen des Landes Baden-Württemberg verletzt. Der Nutzer darf die Materialien schließlich nur zu eigenen Marketingzwecken nutzen. Eine Unterlizenzierung oder entgeltliche Weitergabe bearbeiteter oder unbearbeiteter Kampagnenbestandteile ist ausdrücklich nicht zulässig.

Die Dachmarke THE LÄND ist eine für das Land Baden-Württemberg registrierte Unionsmarke. Umfang und Beschränkungen der Registrierung können beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) zur Unionsmarke EM 018584268 eingesehen oder über folgenden Link des Deutschen Patent- und Markenamtes abgerufen werden:

 https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=018584268  

Vor der Nutzung der Dachmarke empfiehlt das Staatsministerium eine rechtliche Abklärung. Mit der unentgeltlichen Gestattung, die Dachmarke im Rahmen der Materialien zu nutzen, werden keine Rechte an der Registrierung eingeräumt.



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