Das Extended Logo steht in der direkten Tradition des Landeswappens und kommt bei besonderen Anlässen zum Einsatz (z. B. in Urkunden oder auf Rednerpulten). Darüber hinaus soll es verwendet werden, wenn mehrere Landesinstitutionen gemeinsam kommunizieren. Das Extended Logo darf generell nur von Behörden genutzt werden, die das Große Landeswappen tragen dürfen.
Vergleich Großes Landeswappen und Extended Logo
Im Zentrum des Extended Logos stehen die drei Löwen des Standard Logos. Umrahmt werden sie von einem leicht konischen Wappenschild und links dem Hirsch und rechts dem Greif, stellvertretend für die beiden Landesteile Württemberg und Baden.
Konstruktionsdetail des Extended Logos
Im Gegensatz zum Standard Logo darf das Extended Logo nur in Kombination mit der Wortmarke „Baden-Württemberg” angewendet werden. Es kann dabei horizontal und vertikal angeordnet werden, je nachdem, was sich im jeweiligen Layout besser eignet.
Größen und Abstände werden wie beim Standard Logo von der Höhe eines Löwen abgeleitet.
Horizontale und vertikale Anordnung des Extended Logos
Das Extended Logo darf nur mit dem Dachmarken-Absender (Wortmarke „Baden-Württemberg“) eingesetzt werden. Wenn es sich um einen anderen Absender handelt, z. B. um ein Ministerium oder Regierungspräsidium, wird das Standard Logo eingesetzt.
Größenverhältnisse und Abstände beim Extended Logo
Die minimale Schutzzone um das Logo entspricht der halben Logohöhe und sollte mindestens eingehalten werden.
Für die vertikale Anordnung entspricht die Schutzzone der halben Höhe der Bildmarke.
Das Logo darf nur in BaWü Schwarz auf Weiß oder BaWü Gelb (positive Logoversion) oder in Weiß auf BaWü Schwarz (negative Logoversion) eingesetzt werden.
Farbeinsatz des Extended Logos
Das Extended Logo darf mit anderen Logos kombiniert werden. Analog zum Standard Logo ist der Abstand zwischen den Logos immer die doppelte Breite der (Standard-Logo-)Bildmarke.
Das Bildzeichen des Extended Logos darf zur Veredelung von Printprodukten eingesetzt werden. In dieser Funktion kann es als Wasserzeichen, als Lackierung/Relieflack, als Heißfolienprägung oder als Hochprägung angewendet werden.
Beispielhafte Anwendung des Extended Logos zur Veredelung
Das Extended Logo darf nicht in Gelb oder in anderen Farben eingesetzt werden.
Farbversionen dürfen nicht gemischt werden.
Es dürfen keine Bestandteile des Extended Logos herausgelöst und an anderer Stelle verwendet werden.
Nur die Dachmarke darf das Extended Logo tragen.