Logo

Extended Logo

Das Extended Logo steht in der direkten Tradition des Landeswappens und kommt bei besonderen Anlässen zum Einsatz (z. B. in Urkunden oder auf Rednerpulten). Darüber hinaus soll es verwendet werden, wenn mehrere Landesinstitutionen gemeinsam kommunizieren. Das Extended Logo darf generell nur von Behörden genutzt werden, die das Große Landeswappen tragen dürfen.

Links das Landeswappen, rechts das daran angelehnte Extended Logo.

Vergleich Großes Landeswappen und Extended Logo

Basisregeln

Konstruktion

Im Zentrum des Extended Logos stehen die drei Löwen des Standard Logos. Umrahmt werden sie von einem leicht konischen Wappenschild und links dem Hirsch und rechts dem Greif, stellvertretend für die beiden Landesteile Württemberg und Baden.

Das Extended Logo mit eingekreisten Details.

Konstruktionsdetail des Extended Logos

Extended-Logo-Versionen

Im Gegensatz zum Standard Logo darf das Extended Logo nur in Kombination mit der Wortmarke „Baden-Württemberg” angewendet werden. Es kann dabei horizontal und vertikal angeordnet werden, je nachdem, was sich im jeweiligen Layout besser eignet.

Größen und Abstände werden wie beim Standard Logo von der Höhe eines Löwen abgeleitet.

Extended Logo, einmal mit Wortmarke rechts vom Logo, einmal mit Wortmarke unter dem Logo.

Horizontale und vertikale Anordnung des Extended Logos

Achtung

Das Extended Logo darf nur mit dem Dachmarken-Absender (Wortmarke “Baden-Württemberg”) eingesetzt werden. Wenn es sich um einen anderen Absender handelt, z. B. um ein Ministerium oder Regierungspräsidium, wird das Standard Logo eingesetzt.

Grafische Darstellung der Größenverhältnisse und Abstände innerhalb des Logos mit Wortmarke, einmal horizontal, einmal vertikal angeordnet.

Größenverhältnisse und Abstände beim Extended Logo

Schutzzonen

Die minimale Schutzzone um das Logo entspricht der halben Logohöhe und sollte mindestens eingehalten werden.

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Für die vertikale Anordnung entspricht die Schutzzone der halben Höhe der Bildmarke.

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Farbeinsatz

Das Logo darf nur in BaWü Schwarz auf Weiß oder BaWü Gelb (positive Logoversion) oder in Weiß auf BaWü Schwarz (negative Logoversion) eingesetzt werden.

Extended Logo in Schwarz vor gelbem Hintergrund, in Weiß vor schwarzem Hintergrund und in Schwarz vor weißem Hintergrund.

Farbeinsatz des Extended Logos

Kombination mit anderen Logos

Das Extended Logo darf mit anderen Logos kombiniert werden. Analog zum Standard Logo ist der Abstand zwischen den Logos immer die doppelte Breite der (Standard-Logo-)Bildmarke.

Darstellung des Abstands vom Extended Logo zu zusätzlichen Logos.

Einsatz des Bildzeichens zur Veredelung

Das Bildzeichen des Extended Logos darf zur Veredelung von Printprodukten eingesetzt werden. In dieser Funktion kann es als Wasserzeichen, als Lackierung/Relieflack, als Heißfolienprägung oder als Hochprägung angewendet werden.

Die Bildmarke des Extended Logos als Wasserzeichen auf einer Urkunde und als Hochprägung auf einem schwarzen Cover.

Beispielhafte Anwendung des Extended Logos zur Veredelung

Don’ts

Don't
So nicht: Gelbes Extended Logo.

Das Extended Logo darf nicht in Gelb oder in anderen Farben eingesetzt werden.

Don't
So nicht: Schwarzes Extended Logo mit teilweise weißen Linien.

Farbversionen dürfen nicht gemischt werden.

Don't
So nicht: Links der Hirsch, rechts der Greif, dazwischen der Schriftzug Titel.

Es dürfen keine Bestandteile des Extended Logos herausgelöst und an anderer Stelle verwendet werden.

Don't
So nicht: Das Extended Logo, darunter die Wortmarke und zusätzlich der Schriftzug Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Nur die Dachmarke darf das Extended Logo tragen.