Um die Konsistenz und Integrität des Landesauftritts zu wahren, ist eine korrekte und konsistente Logoanwendung als Dachmarke wichtig. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die man bei der Arbeit mit dem Dachmarken-Logo beachten sollte.
Das Land Baden-Württemberg tritt im Normalfall mit dem Standard Logo auf, darf aber auch das Extended Logo (für besondere Anwendungen wie z. B. Urkunden) oder das Reduced Logo (z. B. für Social Icons oder Favicons) nutzen.
Die Landeswappen bleiben unverändert und werden weiterhin wie im LHzG vorgegeben bei Dienstsiegeln, Amtsschildern und Dienstflaggen genutzt.
Das Dachmarken-Logo wird nur in BaWü Schwarz (auf hellen Untergründen) oder in Weiß (auf dunklen Untergründen) eingesetzt. Andere Farben sind nicht erlaubt.
Die Dachmarke kann auch das Flag Logo nutzen. In diesem Fall ist die Verwendung der Wortmarke (Baden-Württemberg) optional, wenn sie eingesetzt wird, steht sie nicht direkt am Flag Logo, sondern getrennt davon.
Wenn die Dachmarke in besonders großen Anwendungen mit dem Standard Logo oder dem Flag Logo kommuniziert, sollte die XL-Version eingesetzt werden. Sie wurde optisch für den Einsatz in großen Anwendungen optimiert.
Das Logo steht immer in einer Ecke der jeweiligen Anwendung und die Logogröße berechnet sich aus der Gesamtdimension des Layouts. Alle Informationen, die Größen, Abstände und Positionen des Logos betreffen, sind im Bereich Layout zu finden.