Logo

Logoanwendung für die Institutionen

Das Landeslogo ist so flexibel und modular, dass es von allen Institutionen des Landes verwendet werden kann. Hier ist sind die wichtigsten Punkte für die Arbeit mit dem Logo zusammengefasst.

Das Wichtigste auf einen Blick

Punkt 1: Das Land tritt geschlossen auf

Alle Institutionen des Landes (Ministerien, Regierungspräsidien, nachgeordnete Behörden) kommunizieren mit dem Standard Logo. Dieser konsistente Landesauftritt macht es den Bürgerinnen und Bürgern einfacher, den Absender zu erkennen. Ein wichtiger Unterschied ist die Schreibweise der Institutionen, die entweder Bold oder Regular gesetzt sind (siehe Logosystematik). 
Für räumlich begrenzte Anwendungen (z. B. für Social Icons oder Favicons) kann das Reduced Logo eingesetzt werden.

Das Standard Logo mit der Wortmarke Baden-Württemberg und zusätzlicher Nennung einer Landesinstitution. Hier Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Bold im Vergleich zu Staatliches Schulamt Stuttgart in Regular. Darunter alternativ das Reduced Logo ohne jede Beschriftung.

Punkt 2: Das Logo ist immer Schwarz oder Weiß

Die Logos der Institutionen werden nur in BaWü Schwarz (auf hellen Untergründen) oder in Weiß (auf dunklen Untergründen) eingesetzt. Andere Farben sind nicht erlaubt.

Das Standardlogo vor vier verschiedenen Hintergründen, jeweils mit Wortmarke und unterschiedlicher Institution. In Schwarz vor weißem und gelbem Hintergrund, in Weiß vor Anthrazit-Hintergrund sowie in Weiß vor einem dunklen Foto einer Wasseroberfläche.

Punkt 3: Alternativer Logoeinsatz mit Flag Logo

Das jeweilige Logo der Institution kann auch als Flag Logo angewendet werden. In diesem Fall steht die Wortmarke (z. B. Baden-Württemberg Regierungspräsidium Freiburg) nicht direkt am Flag Logo, sondern getrennt davon.

Grafische Darstellung, wie das Flag Logo von der Wortmarke gelöst wird: Das Logo vor dem Foto einer Brücke im Nebel, die Wortmarke auf dem Weißraum unter dem Foto am unteren linken Layout-Rand.

Punkt 4: Für große Anwendungen gibt es die XL-Version

Wenn das Logo der jeweiligen Institution in besonders großen Touchpoints (z. B. Poster/Banner) eingesetzt wird, sollte die XL-Version genutzt werden. Sie wurde optisch für den Einsatz in großen Anwendungen optimiert. Exakte Größenangaben befinden sich auf der Seite Standard Logo.

Vergleich vom kleineren Standard Logo und der größeren XL-Version. Sowie derselbe Vergleich für das Flag Logo. Jeweils ohne Wortmarke.

Punkt 5: Logos können kombiniert und erweitert werden

Die Logos der Landesinstitutionen können miteinander kombiniert werden. Dabei ist es wichtig, dass der Mindestabstand eingehalten wird und die Größe der kombinierten Logos optisch gleich ist. Zur eindeutigen Identifizierung einer Abteilung/Position einer Landesinstitution wird ein vertikaler Trennstrich genutzt.

Der Abstand zwischen zwei nebeneinander platzierten Logos von Landesinstitutionen mit Wortmarke und Namensnennung beträgt zweimal die Breite des Standard Logos ohne Wortmarke, also der drei Löwen. Zusätzliche Beschriftungen untergeordneter Abteilungen stehen rechts der Wortmarke und sind mit einem vertikalen Trennstrich von ihr getrennt.

Punkt 6: Das Layoutprinzip gibt Logogrößen und -positionen vor

Das Logo steht immer in einer Ecke der jeweiligen Anwendung und die Logogröße berechnet sich aus der Gesamtdimension des Layouts. Alle Informationen, die Größen, Abstände und Positionen des Logos betreffen, sind im Bereich Layout zu finden.

Beispielhafte Darstellung an zwei Layouts, bei denen das Logo in der oberen linken Ecke bzw. der unteren linken Ecke positioniert ist.