Logo

Logosystematik

Baden-Württemberg verfügt über ein konsistentes Logosystem für alle staatlichen Institutionen mit einheitlicher Bildmarke (Standard Logo). Die Zugehörigkeit und hierarchische Einordnung werden durch typografische Details in der Wortmarke deutlich gemacht. Dieses konsistente Erscheinungsbild und die klar definierte Markenhierarchie erhöhen die Aufmerksamkeit und sorgen für Klarheit bei den Bürgerinnen und Bürgern des Landes.

Drei hierarchische Ebenen. Die erste Ebene ist die Dachmarke und zeigt das Standard Logo mit Wortmarke Baden-Württemberg, alles bold. Die zweite Ebene ist für Ministerien, Regierungspräsidien und den Rechnungshof. Sie zeigt das Standard Logo, die Wortmarke und zusätzlich den Namen der Institution, alles bold. Ebene drei ist für nachgeordnete Behörden. Sie zeigt das Standard Logo, die Wortmarke in Bold sowie den Namen der Institution in Regular.

Übersicht Markenarchitektur

Ebenen

Ebene 1: Dachmarke

Die Dachmarke des Landes kommuniziert mit dem Standard Logo und einer großen, kräftigen Wortmarke. Sie dient als primäres Erkennungszeichen des Landes und als Basis für die nachfolgenden Ebenen der Logosystematik.

Das Standard Logo in Schwarz vor gelbem Hintergrund sowie das Extended Logo in Weiß vor dunklem Hintergrund.

Übersicht Markenarchitektur

Ebene 2: Ministerien, Regierungspräsidien und berechtigte Institutionen

Die zweite Ebene umfasst alle Landesinstitutionen, die das große Landeswappen gemäß § 3 LHzG nutzen dürfen. Auf dieser Ebene wird der Name in Im Schriftschnitt Bold geschrieben. Jedes Logo beginnt mit dem Namen “Baden-Württemberg”.

Zwölf Standard Logos für zwölf Ministerien, vier Standard Logos für die vier Regierungspräsidien und ein Standard Logo für den Rechnungshof.

Übersicht Ebene 2

Ebene 3: Nachgeordnete Behörden

Ebene 3 beinhaltet alle nachgeordneten Behörden und Institutionen. Sie treten alle mit derselben Bildmarke (Standard Logo) auf und die jeweilige Behörde/Institution steht im regulären Schriftschnitt rechts daneben, wobei "Baden-Württemberg" immer in der ersten Zeile steht.

Sechs beispielhafte Standard Logos für nachgeordnete Behörden.

Beispiele Ebene 3

Sonderfall: Logozusatz

Dieser Logozusatz für Ebene 2 und 3 sollte nur verwendet werden, wenn er zur eindeutigen Identifizierung einer internen Abteilung/Position eines Ministeriums, eines Regierungspräsidiums oder einer anderen berechtigten Institution notwendig ist. In der Regel sollte der Hauptabsender (das jeweilige Ministerium, Regierungspräsidium oder eine andere berechtigte Institution) ausreichen.

Beispiel für ein Standard Logo mit Zusatz: hier für das Regierungspräsidium Freiburg mit der Abteilung Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau.

Ebene 4: Projekte wie Portale, Kampagnen oder Initiativen

Ebene 4 umfasst Projekte wie Portale, Kampagnen oder Initiativen mit eigenem Design. Um die Absenderschaft zu kennzeichnen finden spezielle Absenderlogos Anwendung. Diese sollen auf gestalteten Medien (Website, Publikation, Poster) so platziert werden, dass das Absenderlogo prominent sichtbar ist. Falls mehrere Institutionen gemeinsam ein Projekt verantworten, so wird die Dachmarke Baden-Württemberg für das Absenderlogo verwendet. In diesem Fall können die einzelnen Institutionen noch an anderer Stelle (z.B. im Footer oder Impressum) aufgeführt werden.

Schematisches Beispiel für erstens den Einsatz des Logos für einen Absender, aufgeführt wird das entsprechende Ministerium. Sowie zweitens der Einsatz des Logos bei mehreren Absendern. Hier steht nur die Dachmarke ohne Zusatz.

Beispiel Ebene 4: Projektlogo und Absenderlogo zeitgleich sichtbar

Absenderlogos

Es gibt vier verschiedene Arten von Absenderlogos:

  • Eine Initiative von
  • Eine Kampagne von
  • Ein Portal von
  • Gefördert durch

Diese Absenderlogos werden in den Logokoffern bereitgestellt, die mit dem Logogenerator exportiert werden. Sie sind auch in den fertigen Logokoffern des Landes und der Institutionen im Download-Bereich zu finden. Es können aber auch weitere individuell nach Anlass erstellt werden.

Vier Beispiele für die vier Arten von Absenderlogos.

Visuelle Konsistenz bei eigenen Logos

Portale, Kampagnen und Initiativen dürfen ihr eigenes Design nutzen. Wir empfehlen jedoch, visuelle Bezüge zu den Markenelementen des Landes-Designs herzustellen, um ein einheitliches Gesamtbild und eine klare Absenderschaft zu gewährleisten. Der Bezug zum Landes-Design kann durch verschiedene Elemente hergestellt werden, zum Beispiel durch die Typografie und Schrifthierarchie, die Iconsprache sowie durch die Farbgebung.

Links ein Logo des Beteiligungsportals Baden-Württemberg ohne jeden optischen Bezug zum Landes-Design. Rechts das dem Landes-Design angepasste Logo.

Mögliche Herstellung eines visuellen Bezugs zum Landesdesign am Beispiel “Beteiligungsportal”